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Reiseinformation / Corona

Zahlungsbedingungen:

Der Reisepreis bei Mehrtagesfahren ist zahlbar bis spät. 21 Tage vor Reisebeginn; bei Tagesfahrten bis spät. 10 Tage vor Reisebeginn. Wir verlangen keine Anzahlungen oder Abschlagszahlungen!

Kinderermäßigungen:

Kinder bis 12 Jahre haben Anspruch auf 10% Ermäßigung bei Urlaubs- und Mehrtagesfahrten.

Eintrittskarten / Eintrittsgelder:

Eintrittsgelder sind im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, sie sind in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Reiseangebotes aufgeführt. Erworbene Eintrittskarten und Schiffskarten infolge Reisebuchungen sind generell vom Umtausch und Rückgabe/Stornierung ausgeschlossen. 

Radtouren:

Bei allen angebotenen Radtouren wird die Mitnahme der eigenen Fahrräder vorausgesetzt.

Hotelkategorie:

Bei fehlender Angabe einer Hotelkategorie ist als Mindeststandard ein Mittelklassehotel im Angebot enthalten.

Visa- und Passbestimmungen:

Bei allen Reisen ist stets ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitzuführen. Bei Auslandsreisen muss dieser mindestens noch 3 Monate Gültigkeit besitzen. Pass- und Visumerfordernisse für Angehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft sind den jeweiligen Reiseangeboten zu entnehmen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Jeder Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.

Krankenversicherung:

Grundsätzlich empfehlen wir bei allen Reisen den Abschluss einer Auslands-/ Zusatz- Krankenversicherung, die auch bei Inlandsreisen Leistungen erbringt. Bei Bedarf senden wir Ihnen gerne entsprechende Antragsformulare zu – auch hier auf unsere  Homepage direkt buchbar.

Mindestteilnehmerzahl:

Eine Mindestteilnehmerzahl ist bei all unseren Reisen erforderlich. Diese finden Sie direkt bei den einzelnen Reisen angegeben. Ist diese bis spätestens vier Wochen bei Mehrtagesfahrten und zwei Wochen bei Tagesfahrten vor Reisebeginn nicht erreicht worden, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. Diese Erklärung erfolgt dann unverzüglich innerhalb der o.g. Fristen gegenüber dem Reisenden.

Reiserücktritt-Versicherung:

Wir haben zu Ihren Gunsten bei der Europäischen Reiseversicherung AG im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages eine Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbehalt ab einem Reisepreis von 100 € pro Person abgeschlossen. Diesen treten Sie durch Ihre Reisebuchung automatisch als versicherte Person bei.  Der Versicherungsbeitrag ist im Reisepreis enthalten. Versicherungsschutz besteht bei Rückstritt vor Reiseantritt aus versichertem Grund. Nicht versichert sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt sind (Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen). Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie einen Versicherungsausweis, dem Sie die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten entnehmen können. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren und den Schaden zu melden. Eintrittskarten sind nicht versichert.

Programm- und Hoteländerung:

Es kann mal vorkommen, dass Wetter und Öffnungszeiten einen anderen Programmablauf erfordern. Daher müssen wir uns bei allen Reisen eine Programm- / Leistungsänderung bei gleichem Leistungsumfang vorbehalten. Aus diversen Gründen können in Ausnahmefällen auch Hoteländerungen vorkommen. Auf jeden Fall wird ein gleichwertiges Hotel zur Verfügung gestellt.

Gepäck:

Aufgrund der begrenzten Ladekapazität der Busse sollte pro Person nur ein Gepäckstück (bis 22 kg) und Handgepäck mitgeführt werden. Das Gepäck steht unter Selbstaufsicht. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

Rauchverbot:

Grundsätzlich ist das Rauchen im Bus verboten!

Reisebedingungen:

Zu unseren Reiseangeboten gelten allgemeine Reisebedingungen. Diese liegen in unserem Büro zur Ansicht aus; werden aber auch auf Anfrage kostenlos zugesandt. Insbesondere sind sie immer Bestandteil einer Reisebestätigung und liegen daher dieser als Anlage bei.

Reisepreis:

Die Preise verstehen sich pro Person (p.P.) in Euro. Wenn nichts anderes im Angebot steht, verstehen sich die Preise pro Person im Doppelzimmer (DZ). EZ-Zuschlag = Einzelzimmerzuschlag  /  HP = Frühstück und Abendessen. Da die Reisen teilweise über ein Jahr im Voraus geplant und kalkuliert werden, behalten wir uns eine Preisanpassung nach dem Reiserecht vor.

Tiere:

Hunde und andere Tiere können leider nicht mitgenommen werden.

Hinweise an Fahrgäste zu Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften:

Fahrgäste die bei Beginn der Beförderung Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen, müssen von der Beförderung ausgeschlossen werden. Fahrgäste müssen sich vor jedem Betreten des Busses die Hände waschen oder desinfizieren (Desinfektionsmittel befindet sich im Einstiegsbereich). Auf nicht kontaktfreie Begrüßungsrituale (Händeschütteln etc.) ist zu verzichten. Treten die Symptome bei einem Fahrgast während der Beförderung auf, ist der betroffene Fahrgast von anderen Personen abzusondern. Der Betroffene muss sobald wie möglich die Busreise abbrechen. Insbesondere muss jeglicher Kontakt zu anderen Personen vermieden werden und ein Mindestabstand von 1,50 m gewahrt werden. Beim Zustieg- oder Ausstieg ist ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Wir weisen Ihnen Ihren persönlichen Sitzplatz zu. Ein anderer Sitzplatz darf durch Sie während der gesamten Dauer der Beförderung, die erst mit dem Erreichen des Fahrziels endet, nicht eingenommen werden. Können wegen der Auslastung des Fahrzeugs die vorgeschriebenen Mindestabstände von 1,50 Metern nicht eingehalten werden, sind Sie verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts im Omnibus eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Als Omnibusunternehmen sind wir verpflichtet, Personen, die nicht zur Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln bereit sind, von der Beförderung auszuschließen.

Corona Hinweise:

Die Leistungsträger und Anbieter erbringen ihre Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum Aufenthaltszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen. Aus diesem Grund kann es zu Corona bedingten angemessenen Nutzungsregelungen oder -beschränkungen bei der Inanspruchnahme der Leistungen kommen.